KFZ-Versicherung: Ehegatten-Regelung

 

Schadenfreiheitsklassen und Ehegatten: die Ehegattenregelung

Eine wenige bekannte Regelung ist die sog. Ehegattenregelung. Mit Hilfe dieser Regelung kann man bei der KFZ-Versicherung erheblich sparen. Hat ein Ehepartner bereits ein Fahrzeug, das sich bereits mind. in Schadenfreiheitsklasse 1/2 befinden muss, versichert ist bereits eine Kriterium für die Ehegattenregelung erfüllt. Das zweite Kriterium besagt, dass der andere PArtner seit mind. einem Jahr den Führerschein besitzen muss. Sind die geannten Bedingungen gegeben, so kann der Ehegatte ein weitere Fahrzeug mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 anmelden und muss nicht bei SFK 0 beginnen.